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BVerwG, 25.11.1994 - 2 B 111.94 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegungsanforderungen einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Rechtsschutzinteresse für eine Klage gegen eine dienstliche Beurteilung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1994 - 1 A 942/91
- BVerwG, 25.11.1994 - 2 B 111.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 25.11.1994 - 2 B 111.94
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (stRspr, u.a. BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 33.79
Dienstliche Beurteilung - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Eintritt in …
Auszug aus BVerwG, 25.11.1994 - 2 B 111.94
Im übrigen ist der angefochtene Beschluß in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - ) zutreffend davon ausgegangen, daß das Rechtsschutzinteresse für eine Klage gegen eine dienstliche Beurteilung dann nicht mehr gegeben ist, wenn diese nicht mehr ihrer Zweckbestimmung dienen kann, als Auswahlgrundlage für eine künftige Personalentscheidung zu dienen.