Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1994 - 2 B 111.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,14497
BVerwG, 25.11.1994 - 2 B 111.94 (https://dejure.org/1994,14497)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1994 - 2 B 111.94 (https://dejure.org/1994,14497)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1994 - 2 B 111.94 (https://dejure.org/1994,14497)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,14497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Rechtsschutzinteresse für eine Klage gegen eine dienstliche Beurteilung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1994 - 2 B 111.94
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (stRspr, u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 33.79

    Dienstliche Beurteilung - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Eintritt in

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1994 - 2 B 111.94
    Im übrigen ist der angefochtene Beschluß in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - ) zutreffend davon ausgegangen, daß das Rechtsschutzinteresse für eine Klage gegen eine dienstliche Beurteilung dann nicht mehr gegeben ist, wenn diese nicht mehr ihrer Zweckbestimmung dienen kann, als Auswahlgrundlage für eine künftige Personalentscheidung zu dienen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht